Mobilität Leichte Sprache

Hier gibt es Informationen zum Thema
Mobilität für Menschen mit Behinderung.

Mit Mobilität ist zum Beispiel gemeint:

  • Wie können Menschen mit Behinderung
    in Regensburg Bus fahren?
  • Mit welchen Taxis können Menschen mit Behinderung
    in Regensburg fahren?
  • Wie können Menschen mit Behinderung Zug fahren?

Jetzt geben wir Ihnen mehr Informationen zur Mobilität in Regensburg.
Diese Informationen haben wir für
Menschen mit Behinderung aufgeschrieben.

Busse und eigenes Auto

Im Stadt-Gebiet von Regensburg fahren viele Stadt-Busse.
Alle diese Busse sind Nieder-Flur-Busse.
Nieder-Flur-Busse heißt:
Man kann ohne Stufen ein und aussteigen.
Der Bus kann sich absenken dadurch ist die Eingangs-Tür weiter unten.
Absenken ist ein anderes Wort für herunterlassen.
Außerdem hat jeder Stadt-Bus eine Rampe.
Die Rampe kann man ausklappen.
So kann man auch mit dem Roll-Stuhl in den Bus reinfahren.
Und auch wieder herausfahren.
In jedem Stadt-Bus gibt es einen Platz für
Roll-Stuhl-Fahrerinnen und Roll-Stuhl-Fahrer.
Dieser Platz ist auch für Kinder-Wägen.
Dort gibt es keine Gurte zum Anschnallen.
Menschen mit Behinderung dürfen die Stadt-Busse
kostenlos benutzen.
Dafür müssen sie ihren Schwer-Behinderten-Ausweis
dabei haben.
Ein Schwer-Behinderten-Ausweis ist so ähnlich wie eine Urkunde.
Mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis
kann man beweisen welche Behinderungen man hat.
Und man bekommt mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis
besondere Rechte.
Damit werden die Nachteile von einer Behinderung
ein wenig ausgeglichen.
Ein besonderes Recht ist zum Beispiel:
Menschen mit einer Schwer-Behinderung dürfen in Regensburg
Stadt-Busse benutzen.
Und müssen dafür kein Geld bezahlen.
Ist ein Mensch schwerbehindert?
Dann hat er einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr.
Und bekommt einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis hat man auch noch
andere Rechte.
Deshalb stehen im Schwer-Behinderten-Ausweis
viele Buchstaben und Abkürzungen.
Das Fach-Wort für diese Buchstaben ist Merk-Zeichen.
Mit ihnen bekommen Menschen mit Behinderung bestimmte Rechte.
Welche Rechte das genau sind, erklären wir jetzt:

  • Merk-Zeichen B bedeutet Begleit-Person.
    Ein Mensch mit Behinderung darf eine andere Person mitnehmen.
    Zum Beispiel im Stadt-Bus oder im Zug.
    Und die andere Person muss dafür kein Geld bezahlen.
  • Merk-Zeichen G bedeutet gehbehindert.
    Der Mensch kann schlecht laufen.
  • Merk-Zeichen aG bedeutet außergewöhnlich gebehindert.
    Der Mensch kann sehr schlecht laufen.
    Oder er kann gar nicht laufen.
  • Merk-Zeichen H bedeutet hilflos.
    Der Mensch braucht immer Hilfe.
  • Merk-Zeichen Bl bedeutet blind.
    Der Mensch sieht sehr schlecht.
    Oder der Mensch sieht gar nichts.
  • Merk-Zeichen Gl bedeutet gehörlos.
    Der Mensch hört sehr schlecht.
    Oder der Mensch hört gar nichts.

Haben Menschen diese Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis?
Dann können sie eine Wert-Marke bekommen.
Das ist ein zusätzlicher Zettel zum Schwer-Behinderten-Ausweis.
Mit der Wert-Marke kann man die Stadt-Busse kostenlos benutzen.
Menschen mit Schwer-Behinderung bekommen
die Wert-Marke vom ZBFS.
ZBFS ist eine Abkürzung und heißt:
Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Dafür müssen sie dort einen Antrag stellen.
Haben Menschen die Merk-Zeichen H oder Bl
im Schwer-Behinderten-Ausweis?
Dann müssen sie für ihre Wert-Marke kein Geld bezahlen.
Die Wert-Marke muss einmal im Jahr beim ZBFS beantragt werden.
Bekommen Menschen Grund-Sicherung?
Dann müssen sie auch nichts für die Wert-Marke bezahlen.
Grund-Sicherung ist eine Hilfe mit Geld.
Die Hilfe bekommen Menschen, die wenig Geld haben.
Und ihr Geld zum Beispiel nicht
für Kleidung und Nahrung reicht.
Mit Nahrung ist zum Beispiel Essen und Trinken gemeint.
Grund-Sicherung können zum Beispiel diese Menschen bekommen:

  • Kinder und Jugendliche
  • Arme Menschen
  • Menschen, die keine Arbeit haben

Menschen mit Schwer-Behinderung müssen oft weniger
KFZ-Steuer bezahlen.
KFZ ist die Abkürzung für Kraft-Fahrzeug.
Das ist ein anderes Wort für Auto.
Kraft-Fahrzeug-Steuer müssen alle Menschen zahlen,
die ein Auto haben.
Steuern sind Geld.
Das Geld müssen alle Bürgerinnen und Bürger
an den Staat zahlen.
Für viele Dinge muss man in Deutschland Steuern zahlen.
Zum Beispiel auf Lebens-Mittel.
Genauso wie auf Autos.
Menschen mit Schwer-Behinderung müssen
weniger Steuern für ihr Auto zahlen.
Manchmal müssen sie auch gar keine Steuern zahlen.
Dafür ist der Schwer-Behinderten-Ausweis wichtig.
Und auch die Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis.
Dafür muss dem Mensch mit Schwer-Behinderung aber
das Auto gehören.
Das heißt:
Er muss der Besitzer vom Auto sein.
Aber er muss das Auto nicht selbst fahren können.
Deshalb können auch Kinder diese Hilfe bekommen.
Wichtig ist dabei nur:
Das Auto darf nur für den Menschen mit Schwer-Behinderung
benutzt werden.

Zug-Fahren

Jeder Zug hat besondere Sitz-Plätze für
Menschen mit Schwer-Behinderung.
Diese Plätze sind für Menschen,
die im Zug keinen Roll-Stuhl brauchen.
Zum Beispiel, weil sie sich auf normale Plätze setzen können.

Braucht ein Mensch auch im Zug einen Roll-Stuhl?
Dafür hat jeder Zug einen Roll-Stuhl-Stell-Platz.
Diese Plätze sind oft bei den Fahrrad-Plätzen.
Menschen im Roll-Stuhl können auch
eine Einstiegs-Hilfe bekommen.
Das heißt:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Bahn
helfen beim Einsteigen.
Oder beim Aussteigen.
So kommen die Menschen sicher in den Zug.
Und auch wieder sicher aus dem Zug heraus.
Für diese Hilfe müssen sich Menschen im Roll-Stuhl
bei der Bahn anmelden.
Das müssen sie spätestens 1 Tag vor der Abfahrt machen.
Anmelden muss man sich bei der Mobilitäts-Zentrale.
Dort arbeiten Menschen, die sich sehr gut auskennen.
Und Menschen im Roll-Stuhl gut weiterhelfen können.

Die Telefon-Nummer von der Mobilitäts-Zentrale ist:
0 30 – 65 21 28 88
Man kann sich auch über das Internet anmelden.
Die Adresse dafür ist:
www.bahn.de
Die Mobilitäts-Zentrale informiert auch
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Bahn-Höfen.
Und sagt ihnen, dass ein Mensch im Roll-Stuhl kommt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Bahn-Höfen bedienen auch die Hebe-Bühnen.
Hebe-Bühnen brauchen Menschen im Roll-Stuhl bei Zügen mit Treppen.
Deshalb gibt es an großen Bahn-Höfen Hebe-Bühnen an jedem Gleis.
Große Bahn-Höfe sind zum Beispiel die Bahn-Höfe in Nürnberg und in Regensburg.

Haben Menschen einen Schwer-Behinderten-Ausweis?
Dann dürfen sie viele Züge benutzen.
Und sie müssen dafür kein Geld bezahlen.
Das sind alle Züge, im Nah-Verkehr.
Nah-Verkehr heißt:
Die Züge fahren nicht so weit.
Zum Beispiel fahren sie von Nürnberg nach Regensburg.
Oder von Straubing nach Regensburg.
Züge im Nah-Verkehr erkennt man auch daran:
Sie heißen Regional-Express oder Regional-Bahn.
Die Abkürzungen dafür sind RE und RB.

Es gibt auch Züge im Fern-Verkehr.
Diese Züge fahren längere Strecken.
Zum Beispiel von München nach Hamburg.
Die Züge im Fern-Verkehr heißen IC oder ICE.
Mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis darf man auch IC und ICE fahren.
Aber man muss sich dann eine Fahr-Karte kaufen.
Und kann mit dem IC oder ICE dann nicht kostenlos fahren.

Wichtig ist aber:
Die Begleit-Person ist immer frei.
Das heißt:
Sie muss sich keine Fahr-Karte kaufen.
Und auch kein Geld bezahlen.
Das gilt für den Nah-Verkehr und für den Fern-Verkehr.
Dafür muss nur das Merk-Zeichen B im Ausweis stehen.

Auch mit privaten Zügen
können Menschen mit Schwer-Behinderung fahren.
Und sie müssen dafür kein Geld bezahlen.
Das ist in ganz Deutschland so.
Private Züge heißt:
Das sind alle Züge die nicht zur deutschen Bahn gehören.
In Regensburg und Umgebung gibt es zum Beispiel
diese privaten Zug-Firmen:

  • ALEX-Züge
    Diese Züge fahren zum Beispiel von Hof über Regensburg nach München.
  • Agilis-Züge
    Diese Züge fahren zum Beispiel von Weiden nach Regensburg.
    Oder von Regensburg nach Plattling.
  • OBB-Züge
    Diese Züge fahren zum Beispiel von Marktredwitz über Weiden nach Regensburg.
    Marktredwitz ist eine kleine Stadt in Oberfranken.

Fahr-Dienste

In Regensburg und Umgebung
gibt es verschiedene Fahr-Dienste.
Damit können Menschen mit Behinderung
zu vielen Orten kommen.
Diese Fahr-Dienste haben rollstuhlgerechte Fahrzeuge.
Das heißt:
Menschen mit Behinderung können während der Fahrt
im Roll-Stuhl sitzen bleiben.
Und man kann die Roll-Stühle am Boden festschnallen.
So können sie dann bei der Fahrt nicht umkippen.
Die Kosten für die Fahr-Dienste kann zum Beispiel
die Kranken-Kasse bezahlen.
Das muss man aber vorher mit der Kranken-Kasse absprechen.
Müssen Sie die Kosten selber bezahlen?
Dann sollten Sie die verschiedenen Fahr-Dienste vergleichen.
Und schauen:
Welcher Fahr-Dienst hat den besten Preis?
Und die beste Qualität.
Mit Qualität ist hier zum Beispiel gemeint:
Haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Erfahrung mit Menschen mit Behinderung?
Und sind die Fahrzeuge sicher?