Hilfen Leichte Sprache

Hier gibt es Informationen zu den Hilfen für
Eltern mit besonderen Kindern.
Wir erklären die verschiedenen Hilfen jetzt genauer.
Wir fangen mit Fach-Beratungs-Stellen und Ämtern an.

Fach-Beratungs-Stellen

Es gibt viele Beratungs-Stellen zum Thema
Kinder mit Behinderung.
Oder Kinder mit chronischen Krankheiten.
Diese Beratung-Stellen helfen Ihnen bei diesen Fragen:

  • Rechtliche Hilfen
    Diese Hilfen haben immer mit Gesetzen zu tun.
  • Finanzielle Hilfen
    Das sind immer Hilfen mit Geld.

Erziehungs-Beratung

Haben Sie Probleme mit der Erziehung von ihrem Kind?
Dann helfen ihnen Erziehungs-Beratungs-Stellen
gerne weiter.
Dort arbeiten verschiedene Fach-Leute.
Sie haben viele Informationen,
die Ihnen weiterhelfen können.
Zum Beispiel arbeiten dort:

  • Psychologinnen und Psychologen
    Sie kennen sich sehr gut mit Gefühlen von Menschen aus.
    Sie helfen verschiedenen Menschen.
    Zum Beispiel Menschen, die ohne Grund immer viel Angst haben.
    Oder Menschen, die sehr traurig sind.
    Zum Beispiel, weil ihr Kind eine Behinderung hat.
  • Sozial-Pädagoginnen und Sozial-Pädagogen
    Sie wissen zum Beispiel viel über Kinder mit Behinderung.
    Und welche Hilfen es für diese Kinder gibt.
    Die Fach-Leute helfen,
    dass die Familien wieder besser zusammenleben.

Behörden

Ein anderes Wort für Behörden ist Ämter.
Menschen mit Behinderung brauchen im Alltag mehr Hilfe.
Diese Hilfe brauchen Menschen ohne Behinderung oft nicht.
Mit Hilfe ist hier zum Beispiel gemeint:

  • Therapien
    Kranken-Gymnastik ist zum Beispiel eine Therapie.
  • Hilfs-Mittel
    Es gibt viele verschiedene Hilfs-Mittel.
    Ein Roll-Stuhl ist zum Beispiel ein Hilfs-Mittel.
    Aber auch ein Vorlese-Programm für den Computer
    ist ein Hilfs-Mittel.
    Es gibt zum Beispiel auch Hilfs-Mittel für die Arbeit.
    Das ist ein Tisch, den man höher und tiefer stellen kann.
  • Transport-Hilfen
    Damit sind zum Beispiel Fahr-Dienste für
    Menschen mit Behinderung gemeint.
    Das sind oft Busse, wo die Menschen im Rollstuhl
    sitzenbleiben können.
    Aber auch Umbauten von Autos oder Bussen.
    Damit ist gemeint:
    Man baut zum Beispiel einen Sitz ein, den man drehen kann.
    Damit können Menschen mit Behinderung
    das Fahrzeug gut benutzen.
  • Assistenz
    Das ist Hilfe durch einen anderen Menschen.
    Die Assistenz hilft bei allem, wo man Hilfe braucht.
    Diese Hilfen sind oft sehr teuer.
    Menschen mit Behinderung müssen sie aber meistens
    nicht selber bezahlen.
    Es gibt leider kein Amt, das für alle Hilfen zuständig ist.
    Auch wenn das Menschen mit Behinderung schon lange fordern.
    Die Hilfen bezahlen verschiedene Ämter.
    Wir erklären jetzt, welches Amt welche Hilfe bezahlt.

Schwer-Behinderten-Ausweis

Ein Schwer-Behinderten-Ausweis ist ein Dokument.
Ein anderes Dokument ist zum Beispiel
der Personal-Ausweis.
Mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis kann man beweisen
welche Behinderungen man hat.
Und man bekommt mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis
besondere Rechte.
Damit werden die Nachteile von einer Behinderung
ein wenig ausgeglichen.
Ein besonderes Recht ist zum Beispiel:
Menschen mit Schwer-Behinderung dürfen in Regensburg
Stadt-Busse benutzen.
Und müssen dafür kein Geld bezahlen.
Ist ein Mensch schwerbehindert?
Dann hat er einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr.
Und bekommt einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis hat man auch noch
andere Rechte.
Deshalb stehen im Schwer-Behinderten-Ausweis viele Buchstaben
und Abkürzungen.
Das Fach-Wort für diese Buchstaben ist Merk-Zeichen.
Die Merk-Zeichen haben verschiedene Bedeutungen.
Es gibt diese Merk-Zeichen:

  • Merk-Zeichen B bedeutet Begleit-Person.
    Ein Mensch mit Behinderung darf eine andere Person mitnehmen.
    Zum Beispiel im Stadt-Bus oder im Zug.
    Oder bei Konzerten.
    Und die andere Person muss dafür kein Geld bezahlen.
  • Merk-Zeichen aG bedeutet außergewöhnlich gehbehindert.
    Der Mensch kann sehr schlecht laufen.
    Oder er kann gar nicht laufen.
  • Merk-Zeichen RF bedeutet
    Rundfunk-Gebühren-Befreiung.
    Das heißt:
    Man muss keine Rundfunk-Gebühren bezahlen.
    Rundfunk-Gebühren sind Geld.
    Das Geld muss man für Radio-Sender
    und Fernseh-Sender bezahlen.
    Das Merk-Zeichen bekommt man, wenn man keine öffentlichen Veranstaltungen besuchen kann.
    Eine öffentliche Veranstaltung ist zum Beispiel ein Konzert
    oder ein Fußball-Spiel.
  • Merk-Zeichen Bl bedeutet blind.
    Der Mensch sieht sehr schlecht.
    Oder der Mensch sieht gar nichts.

Wer bekommt welches Merk-Zeichen?
Das hängt vom Grad der Behinderung ab.
Das ist eine Zahl.
Die Zahl ist zwischen 10 und 100.
Und steht im Schwer-Behinderten-Ausweis.
10 bedeutet:
Der Mensch hat eine ganz leichte Behinderung.
100 bedeutet:
Der Mensch hat eine ganz schwere Behinderung.
Ab 50 sagt man:
Der Mensch hat eine Schwer-Behinderung.

Den Schwer-Behinderten-Ausweis bekommt man beim ZBFS.
ZBFS ist eine Abkürzung und bedeutet:
Zentrum Bayern, Familie und Soziales
Das ZBFS ist ein Amt.
Für den Schwer-Behinderten-Ausweis muss man dort
einen Antrag stellen.
Dann wird vom Amt überprüft:
Hat der Mensch eine Schwer-Behinderung?
Dabei helfen Berichte von Ärztinnen und Ärzten.

Versicherungen

Manche Menschen haben ihre Behinderung nicht von Geburt an.
Sie haben ihre Behinderung zum Beispiel
durch eine Schädigung durch Andere bekommen.
Damit sind zum Beispiel Verletzungen gemeint.
Und an den Verletzungen muss eine andere Person schuld sein.
Zum Beispiel wenn ein Mensch zusammengeschlagen wird.
Und deshalb danach nicht mehr laufen kann.
Manche Menschen haben ihre Behinderung auch durch
einen Unfall bekommen.
Dann muss eine Versicherung die Hilfen bezahlen.
Der Grad der Behinderung ist dann nicht so wichtig.
Und die Menschen müssen auch weniger Anträge stellen.
Aber es kann auch in diesen Fällen zu Problemen kommen.
Es kann zum Beispiel Streit mit der Versicherung geben.
Zum Beispiel über diese Frage:
Wieviel Hilfen braucht der Mensch.
Ist der Unfall in der Frei-Zeit passiert?
Zum Beispiel beim Baden in einem See.
Dann ist dafür nicht die Unfall-Versicherung zuständig.
Und man muss sich bei den anderen Ämtern melden.
Ein anderes Amt ist zum Beispiel der Bezirk.

Kranken-Kasse

Eine Kranken-Kasse ist für medizinische Hilfen zuständig.
Zu den medizinischen Hilfen gehören zum Beispiel:

  • Kranken-Haus-Aufenthalte
  • Operationen
  • Therapien

Außerdem ist die Kranken-Kasse für Hilfs-Mittel zuständig.
Damit sind aber nur Hilfs-Mittel gemeint,
die ein Mensch unbedingt braucht.
Das Fach-Wort dafür ist Grund-Bedarf.
Dazu gehört zum Beispiel ein Roll-Stuhl.
Oder Inkontinenz-Materialien.
Inkontinenz ist auch eine Behinderung.
Dabei merkt man nicht, wenn man auf die Toilette muss.
Und braucht deshalb Windeln.
Die Kosten für die Windeln muss dann die Kranken-Kasse bezahlen.

Die Kranken-Kassen sind beim Grund-Bedarf
für erwachsene Menschen mit Behinderung sehr streng.
Bei Kindern mit Behinderung sind sie großzügiger.
Das heißt:
Sie bekommen mehr Hilfen.
Auch die Kranken-Kassen sagen nämlich:
Kinder mit Behinderung müssen gut aufwachsen können.
Dafür sind gute Hilfen wichtig.
Zum Grund-Bedarf von Kindern gehört auch
der Schul-Besuch.
Deshalb müssen die Kranken-Kassen den Eltern
manchmal Geld bezahlen.
Dafür fahren die Eltern ihre Kinder
dann selbst in die Schule.
Diese Hilfe bezahlen Kranken-Kassen aber nur:
Wenn das Kind nicht mit dem Schul-Bus fahren kann.
Der Grund muss die Behinderung vom Kind sein.

Pflege-Kasse

Die Pflege-Kasse ist für pflegerische Hilfen zuständig.
Pflegerische Hilfen sind zum Beispiel:

  • Hilfe beim Waschen oder Duschen
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Hilfe bei Toiletten-Gängen

Außerdem gibt die Pflege-Kasse Geld,
wenn die Wohnung umgebaut werden muss.
Damit ist gemeint, wenn die Wohnung barrierefrei
gemacht werden muss.
Also zum Beispiel eine Rampe
oder ein Aufzug eingebaut werden muss.
Oder die Türen breiter gemacht werden müssen.
Diese Hilfe kann nur einmal im Jahr bezahlt werden.
Dafür muss man einen Antrag an die Pflege-Kasse stellen.
Die Pflege-Kasse bezahlt aber nur bis zu einem bestimmten Betrag.
Den Rest muss man selber bezahlen.

Hilfen bei der Arbeit

Auch am Arbeits-Platz brauchen viele Menschen mit Behinderung Hilfe.
Für die Hilfe sind diese 3 Ämter zuständig:

  • Agentur für Arbeit
  • Inklusions-Amt
  • Renten-Versicherungs-Träger

Es gibt Hilfen für Arbeit-Geber und für Arbeit-Nehmer.
Arbeit-Geber sind die Chefin
oder der Chef von einer Firma.
Arbeit-Nehmer sind die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von einer Firma.
Für die Ausstattung vom Arbeits-Platz ist die
Agentur für Arbeit zuständig.
Zum Beispiel für einen Aufzug am Arbeits-Platz.
Aber nur in den ersten 15 Jahren.
Danach ist der Renten-Versicherungs-Träger zuständig.
Der Renten-Versicherungs-Träger bezahlt später die Rente.
Rente ist Geld.
Das Geld bekommen Menschen,
die nicht mehr arbeiten müssen.
Zum Beispiel weil sie 65 Jahre alt oder älter sind.

Die Hilfs-Mittel am Arbeits-Platz bekommt
der Mensch mit Behinderung selbst.
Und kann sie mitnehmen.
Zum Beispiel wenn er eine neue Arbeits-Stelle beginnt.
Arbeits-Mittel können viele verschiedene Dinge sein.
Zum Beispiel:

  • Ein besonderer Tisch,
    den man höher und tiefer stellen kann
  • Ein besonderer Roll-Stuhl
  • Ein besonderer Computer,
    der zum Beispiel sprechen kann
  • Bücher in Blinden-Schrift

Es gibt auch Hilfen für den Weg zur Arbeit.
Das kann zum Beispiel ein behindertengerechtes Auto
oder ein Fahr-Dienst sein.
Braucht der Mensch mit Behinderung auch noch
Assistenz am Arbeits-Platz?
Dann ist für diese Hilfe das Inklusions-Amt zuständig.
Diese Hilfe heißt Arbeits-Assistenz.
Hier hilft eine andere Person dem Menschen mit Behinderung.

Persönliches Budget

Das Persönliche Budget gibt es seit dem Jahr 2001.
Budget spricht man Bü-dschee.
Das ist eine Hilfe mit Geld.
Ein Amt bezahlt das Geld für die Hilfe
an den Menschen mit Behinderung.
Und der Mensch bezahlt damit direkt seine Hilfe.
Zum Beispiel bezahlt er die Menschen, die ihm helfen.
Das sind zum Beispiel die Assistentinnen und Assistenten.

Es gibt viele gute Hefte zum Persönlichen Budget.
Zum Beispiel gibt es ein Heft
vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
Ein Bundes-Ministerium ist ein Teil von der Regierung von Deutschland.
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales kümmert sich um soziale Themen.
Also zum Beispiel auch um Themen für Menschen mit Behinderung.
Hefte zum Persönlichen Budget finden sie im Internet.
Auch bei Beratungs-Stellen gibt es Informationen
zum Persönlichen Budget.

Sozial-Hilfe

Das ist eine Hilfe mit Geld.
Sozial-Hilfe bekommen Menschen,
die zu wenig Geld haben.
Und nicht selbst ihre Grund-Bedürfnisse bezahlen können.
Grund-Bedürfnisse sind Dinge,
die jeder Mensch zum Leben braucht.
Damit ist zum Beispiel gemeint:

  • Essen und Trinken
  • Eine Wohnung und Kleidung
  • Strom und Heizung

Die Hilfe für Essen und Trinken heißt auch Grund-Sicherung.
Die Hilfe für die Miete heißt auch Wohn-Geld.

Sozial-Hilfe wird nur nachrangig bezahlt.
Nachrangig heißt hier:
Sozial-Hilfe bekommen nur Menschen, die selbst zu wenig Geld haben.
Das wird vom Amt überprüft.
Erst nach der Überprüfung bekommt man Sozial-Hilfe.

Die wichtigsten Hilfen von der Sozial-Hilfe
für Menschen mit Behinderung sind:

  • Hilfe zur Pflege
  • Eingliederungs-Hilfe
  • Hilfe zur Teil-Habe am Leben in der Gemeinschaft

Haben Kinder seelische Behinderungen?
Dann ist für diese Hilfe das Jugend-Amt zuständig.
Eine seelische Behinderung ist zum Beispiel:
Wenn Kinder immer sehr traurig sind.
Und es aber keinen Grund dafür gibt.
Das Fach-Wort dafür ist Depression.
Eine Depression kann zum Beispiel eine seelische Behinderung sein.

Die Sozial-Hilfe bezahlen die Kommunen.
Das sind bei uns die Stadt Regensburg und der Land-Kreis Regensburg.
Und der Bezirk Oberpfalz.

Selbst-Hilfe

In Regensburg und Umgebung gibt es viele Selbst-Hilfe-Gruppen.
Bei diesen Gruppen können Sie sich gerne melden.
Dabei hilft Ihnen gerne KISS.
KISS ist eine Abkürzung.
Die Abkürzung bedeutet:
Kontakt-Stelle und Informations-Stelle für Selbst-Hilfe.
Die Aufgabe von KISS ist:
Alle Menschen sollen ihr Leben selbst bestimmen können.
Und die wichtigen Entscheidungen für ihr Leben selbst treffen können.
KISS hilft den Menschen dabei.
Zum Beispiel wissen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von KISS:
• Wo es gute Informationen zum Thema
selbstbestimmtes Leben gibt.
• Wer gut zum Thema selbstbestimmtes Leben beraten kann.
KISS hilft auch Menschen, die ehrenamtlich arbeiten wollen.
Der Verein KISS sagt ihnen, wo sie helfen können.
Ehrenamtliche Arbeit heißt:
Man bekommt für seine Arbeit kein Geld.

KISS hilft auch dabei:

  • Wenn jemand eine neue Selbst-Hilfe-Gruppe gründen will
    Zum Beispiel für eine seltene Krankheit oder Behinderung
  • Gibt Informationen an betroffene Menschen weiter
  • Hilft beim Planen von Treffen

Nun stellen sich die meisten Selbst-Hilfe-Gruppen vor.
Die Selbst-Hilfe-Gruppen sind nach dem Alphabet geordnet.
Das heißt:
Wir beginnen mit dem Buchstaben A.
Und hören mit dem Buchstaben Z auf.
Bei Fragen melden Sie sich bitte einfach bei KISS.

Notfall

Hier finden Sie eine Liste.
Auf der Liste stehen alle wichtigen Telefon-Nummern.
Gemeint sind Nummern,
die man im Notfall schnell anrufen muss.
Zum Beispiel die Nummer von der Polizei und dem Rettungs-Dienst.
Und die Telefon-Nummer von der Feuer-Wehr.