Von Eltern zu Eltern

Hier erhalten Sie Informationen über Fragestellungen, vor denen Eltern mit behinderten oder chronisch kranken Kindern stehen.

Wohin gehe ich zuerst?

Im Moment der Diagnosestellung sind viele Eltern zunächst überfordert und kommen mit der neuen Situation nicht zurecht. Das ist natürlich und verständlich. Im besten Fall werden die behandelnden Ärzt*innen die Eltern unterstützend begleiten und sie an eine weiterhelfende Stelle verweisen.

Um mit der neuen Situation am besten umgehen zu können, sollten Eltern nicht zögern, alle nur möglichen Informationsquellen auszuschöpfen. Vielleicht gibt es für die Krankheit oder das Behinderungsbild bereits eine Selbsthilfegruppe vor Ort, bei deren Kontaktadresse erste Informationen eingeholt werden können.

Mit Rat und Tat begleitend stehen den Eltern auch verschiedene Beratungsstellen zur Seite. Je mehr Informationen Sie erhalten, desto besser können Sie auf die neue Situation und somit auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen.

Arztbesuch und Therapievorschlag – ob das alles so stimmt?

Zwischen Ihnen, Ihrem Kind und der behandelnden Ärzt*in sollte ein gutes Vertrauensverhältnis vorliegen. Wenn Sie aber einer DiagnoseDiagnose Eine Diagnose ist ein besonderes Ergebnis.Damit ist das Ergebnis von einer Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt gemeint.Oder das Ergebnis von einer Untersuchung im Kranken-Haus. skeptisch gegenüberstehen oder mit einem entsprechenden Behandlungsvorschlag nicht einverstanden sind, so holen Sie ruhig eine zweite Meinung ein. Oftmals gibt es bei Krankheiten auch alternative oder komplementäre Behandlungsmethoden.

Lassen Sie sich von niemandem einschüchtern, wenn es um Ihr Kind geht. Sie als Eltern tragen immer die volle Verantwortung für Ihr Kind. Sie können aber Ihrer Verantwortung nur gerecht werden, wenn Sie gut über alles informiert sind.

Mut zum Therapeutenwechsel!

Sollten Sie das Gefühl haben, dass die Therapie nach angemessener Zeit nicht den gewünschten Erfolg bei Ihrem Kind erzielt oder dass Sie auf zwischenmenschlicher Ebene nicht klarkommen, so haben Sie das Recht, zu einer anderen Kolleg*in oder zu einer anderen Praxis zu wechseln. Auch wenn Sie als Eltern keine Experten im medizinischen oder therapeutischen Bereich sind, sind Sie der Experte für Ihr Kind!

Sie und Ihr Kind haben Rechte im Krankenhaus

Auch Deutschland hat die 1989 geschaffene UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Damit haben alle Kinder in Deutschland anerkannte Rechte. Speziell für die Rechte von Kindern im Krankenhaus gibt es die sogenannte „EACH-Charta“.
Falls Sie der Meinung sind, dass Ihr Kind ungerecht behandelt wird, informieren Sie sich darüber. Gezielte Auskünfte hierzu erhalten Sie bei AKIK.

Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen leben von gegenseitiger Hilfe und Erfahrungsaustausch, das heißt, Eltern, denen es ebenso ergeht wie Ihnen, schließen sich zusammen, um sich das Leben durch Erfahrungsaustausch zu erleichtern.
Erkundigen Sie sich unverbindlich bei der entsprechenden Kontaktadresse über die Gruppe: In welcher Form werden Treffen abgehalten? Wie oft sind diese Treffen? Wer trifft sich? …
Wir möchten Ihnen raten, an einigen Treffen teilzunehmen, um sich selbst ein Bild zu machen. Dann können Sie sich entscheiden, ob Sie sich dieser Gruppe für längere Zeit anschließen wollen.
Für den Fall, dass es für Ihre Bedürfnisse noch keine geeignete Selbsthilfegruppe gibt, möchten wir Sie ermutigen, selbst eine Gruppe zu gründen. Unterstützung erhalten Sie von KISS, der Kontakt- und Informations-Stelle für Selbsthilfe.

Mein Kind soll nicht isoliert aufwachsen!

Integration von behinderten Kindern ist auch heute noch nicht selbstverständlich. Sie als Familien müssen unter Umständen erheblichen Einsatz dafür leisten, dass Ihr Kind so normal wie möglich in Ihrem direkten Umfeld behandelt wird. Wir raten Ihnen – soweit Sie die Diagnose wissen – bleiben Sie damit nicht hinter dem Berg. Lassen Sie sie mit im Gespräch einfließen.
Je offener Sie Ihrem Gegenüber begegnen, desto offener wird auch Ihr Gegenüber mit Ihnen umgehen können. Oftmals will der/die Gesprächspartner*in die betroffene Familie nicht verletzten und weiß nicht, wie er am besten mit der Thematik umgehen soll.

Hilfe bei finanziellen Problemen

Durch die Anschaffung wichtiger, teurer Hilfsmittel oder die Durchführung dringender Operationen kann leicht ein finanzieller Engpass entstehen. Scheuen Sie sich nicht davor, finanzielle Unterstützung zu beantragen!
Auch für Hilfsmittel und Therapien, die nicht im Leistungskatalog der deutschen Krankenversicherungen verzeichnet sind, können die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn die Hilfsmittel im Einzelfall behinderungsbedingt erforderlich sind.

Wichtig: Formulieren Sie ihr Anliegen immer schriftlich, begründen Sie ausführlich und stellen Sie den Antrag unbedingt vor der Anschaffung des Hilfsmittels!

Außerdem gilt: Keine Angst vor dem Widerspruch! Lehnt die Versicherung die Finanzierung eines Hilfsmittels oder einer Behandlung ab, ist es sinnvoll, innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch einzulegen.
Das Widerspruchsschreiben muss sich direkt auf die Ablehnungsbegründung der Krankenkasse beziehen.

Informationen und Hilfestellungen hierzu bieten die unter Fachberatungsstellen und Behörden angegebenen Beratungsstellen, besonders die seit 2024 zuständigen regionale Verfahrenslotsen. Auch Klagen am Sozialgericht bringen oft Erfolg.

Sollte Ihr Gesuch endgültig abgelehnt werden, besteht immer noch die Möglichkeit, öffentliche oder private Stiftungen um finanzielle Unterstützung zu bitten. Informationen hierzu können ebenfalls über Beratungsstellen bezogen werden.

Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare

Denken Sie immer daran: Jede Familie hat einmal mit dem Ausfüllen der zahllosen Formulare begonnen. Planen Sie von Anfang an einen größeren Zeitaufwand dafür mit ein! Sollten Sie Schwierigkeiten haben, so fragen Sie zunächst bei der zuständigen Stelle nach, ob diese Ihnen behilflich sein kann.

Grundsätzlich haben alle Ämter eine Aufklärungspflicht gegenüber den Bürger*innen und sind angehalten, Anträge wohlwollend zu prüfen. Sollten Sie noch weitere Fragen und Probleme haben, so wenden Sie sich an die in diesen Seiten angegebenen Beratungsstellen oder an eine Selbsthilfegruppe.

Kommunikation: so geht’s rundum gut

Ein letzter Tipp noch zum Schluss: Grundsätzlich sollten möglichst alle Beteiligten (Betreuer*innen, Therapeut*innen und Eltern) an einem Strang ziehen. Dafür ist eine gelungene Kommunikation innerhalb dieses Personenkreises unverzichtbar. Eltern bilden dafür immer die Basis, denn sie sind die Hauptbetreuer für ihr Kind, aber das fachliche Know-how haben die Therapeut*innen und Betreuer*innen und die haben ihren Beruf aus Leidenschaft gewählt.