Auch im Bereich Schule gibt es für ein behindertes Kind grundsätzlich das Recht und die Möglichkeit einer Einzelinklusion in eine Regelschule. Ein Kind mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung kann gemeinsam mit gesunden Kindern in einer normalen Klasse beschult werden. Dies gilt auch dann, wenn nicht zu erwarten ist, dass das Kind das Klassenziel erreichen oder jemals lesen, schreiben oder rechnen lernen wird. Die Sprengelschule, in deren Einzugsbereich Sie wohnen, ist – unabhängig vom eventuellen Sonderförderbedarf – für jedes Kind zuständig und damit auch Ihr erster Ansprechpartner. Darüber hinaus gibt es Schulen mit dem Profil „Inklusion“, die besonders auf die gemeinsame Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Kindern ausgerichtet sind.
Auch bei weiterführenden Schulen ist eine Einzelintegration möglich. Es lohnt sich, diesbezüglich mit geeigneten Schulen in Ihrem näheren Umkreis Kontakt aufzunehmen.
Damit die schulische Inklusion gelingen kann, gibt es die Möglichkeit, eine/n Schulbegleiter*in für Ihr Kind im Unterricht und in den Pausen einzusetzen. Je nach Bedarf und Absprache mit der Schulleitung wird diese Person im Rahmen der Eingliederungshilfe vom zuständigen Sozialhilfeträger oder vom Jugendamt finanziert.
Umfangreiche Beratung und Unterstützung zum Thema inklusive Beschulung bietet das zuständige Schulamt von Stadt und Landkreis.
Speziell für chronisch kranke und behinderte Kinder eingerichtete Schulen (Förderzentren) bieten hingegen den Vorteil einer zusätzlichen Förderung Ihres Kindes über den schulischen Bereich hinaus. So werden etwa neben dem Unterricht verschiedenen Therapien angeboten, womit zusätzliche Fahrzeiten am Nachmittag wegfallen.
Einen Mittelweg zwischen Einzelintegration und Sonderpädagogik beschreiten inzwischen einige Schulen gemeinsam mit der Bischof-Wittmann-Schule. Sie bieten „Kombiklassen“, „Partnerklassen“ und „Tandemklassen“ an, in denen Behinderte und chronisch kranke Kinder in einigen Bereichen gemeinsam mit ihren gesunden Altersgenossen unterrichtet werden.
Regelschulen
Sie können die Regelschule für Ihr Kind über den sogenannten Schulsprengel finden. Eine Karte dazu gibt es unter anderen beim Staatlichen Schulamt
Die Beschulung an der Regelschule erfolgt im Rahmen einer Einzelinklusion, die häufig nur mit Hilfe von Schulbegleitung möglich ist.
Regelschulen mit dem Profil „Inklusion“
- Konrad-Grundschule
- Konrad-Mittelschule
- Grundschule Nittendorf
- Grundschule Barbing
- Mittelschule Lappersdorf
- Grundschule der Vielfalt und Toleranz (ViTo)
Förderzentren
- Bischof-Wittmann-Schule
- Blindeninstitut Regensburg
- Institut für Hören und Sprache
- Pater-Rupert-Mayer-Zentrum Schule und Tagesstätte
- Sonderpädagogisches Förderzentrum Regensburg
- Sonderpädagogisches Förderzentrum – Jakob-Muth-Schule Regensburg
- Sonderpädagogisches Förderzentrum Hemau
- Sonderpädagogisches Förderzentrum Neutraubling
- Sonderpädagogisches Förderzentrum Regenstauf
Hilfreiche Links
- Unabhängige Inklusionsberatung am Schulamt Regensburg:
schulamt.regensburg.de - Inklusion und Schulberatung – Webseite der Staatlichen Schulberatung
- Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz – Fachbereich Inklusion
- Broschüre „Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf“
- Initiative inklusive Schule in Bayern:
inklusion-bayern.de