Im innerstädtischen Bereich verfügen die Regensburger Verkehrsbetriebe flächendeckend über Niederflurbusse (Ausnahme bei spontanen Defekten). Dies sind absenkbare Fahrzeuge mit elektrischer oder manueller Rampe. Im Inneren gibt es einen speziellen Stellplatz für Rollstühle und Kinderwagen. Befestigungsmöglichkeiten sind leider nicht vorhanden.
Im Regionalbusverkehr kann der Einsatz von Niederflurbussen nicht garantiert werden. Bei bestimmten Fahrtwünschen melden Sie sich ein paar Werktage vorher unter kuz@rvv.de an, damit Ihr Anliegen in der Planung berücksichtigt werden kann.
Unterstützung bei Sehbeeinträchtigung:
In den Bussen wird vor jedem Stopp eine deutliche Haltestellendurchsage abgespielt und die Haupthaltestellen im Stadtgebiet verfügen über eine Sprachansage. Die Haltestellen werden, sofern technisch möglich, mit Leitstreifen ausgestattet.
Enthält der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“, fährt die Begleitperson kostenlos mit.
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können bei der Regionalstelle des ZBFS eine Wertmarke erwerben und damit Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen.
Folgende freifahrt-berechtigte Personen erhalten eine für ein Jahr gültige Wertmarke auf Antrag unentgeltlich:
- schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl
- schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H
- Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten
- Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten
- Personen, die Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder den §§ 27a oder 27d BVG erhalten