Eigener PKW

Wenn ein Fahrzeugumbau nötig ist oder ein PKW extra für den Transport des behinderten Kindes angeschafft werden muss, gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, die Sie hier finden.

Befreiung von der KFZ-Steuer

Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen gibt es die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Befreiung von der Kfz-Steuer.
Diese erhalten Sie im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenausweis, der beim ZBFS (Zentrum Bayern, Familie, Soziales) zu beantragen ist.
Um die Befreiung von der KFZ-Steuer zu erhalten, muss der behinderte Mensch selbst der Fahrzeughalter sein. Ob er das Auto selbst fährt, ist dagegen unerheblich. Deshalb können auch Minderjährige diese Vergünstigung erhalten. Einzige Voraussetzung ist, dass das Auto ausschließlich für die Belange des behinderten Menschen genutzt wird.

Fahrzeugumbau

Muss für das Kind aufgrund der Behinderung oder der chronischenchronisch chronisch (von griechisch χρόνος chrónos ‚die Zeit‘) kennzeichnet sich meist langsam entwickelnde und lang andauernde Erkrankungen.[8] Der Krankheitsverlauf erstreckt sich über mehr als vier Wochen. Eine Erkrankung kann chronisch sein und trotzdem eine akute Komponente haben. Einige chronische Erkrankungen, wie z. B. Epilepsie, zeichnen sich durch akute Schübe (Anfälle) aus. Man spricht dann bei einer sich lange fortziehenden bzw. andauernden Krankheit[9] auch von Verschleppung bzw. einer verschleppten Krankheit. Ähnlich findet sich gelegentlich der adjektivische Ausdruck akut-auf-chronisch (englisch: acute-on-chronic) bei einer akuten Exazerbation (auch Rekrudeszenz oder Aggravation) einer chronisch-progredient verlaufenden Krankheit, zum Beispiel beim Leberversagen oder bei der Niereninsuffizienz, nicht jedoch bei der COPD oder beim chronischen Schmerzsyndrom. (Quelle Krankheitsverlauf – Wikipedia; 14. Mai 2021) Erkrankung das Fahrzeug speziell umgebaut werden, erhalten Sie bei den Verantwortlichen in der Sozialverwaltung des Bezirkes Auskunft und Hilfe bei der Finanzierungsunterstützung.
Im Bezirk Regensburg ist für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Bezirkssozialverwaltung zuständig. Konkrete Unterstützung und Information erhalten Sie bei der Eingliederungshilfe des Bezirkes Oberpfalz.
Telefonisch erreichbar ist sie unter 0941/9100-2001.
Mailadresse: poststelle@bezirk-oberpfalz.de